Allgemeine Teilnahmebedingungen

für Aus- und Weiterbildungsprogramme des Georg-Simon-Ohm Management-Instituts

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln in Verbindung mit dem jeweiligen Anmeldeformular die Einzelheiten der Teilnahme an allen Aus- und Weiterbildungsprogrammen, die vom Georg-Simon-Ohm Management-Institut (kurz: GSO-MI) angeboten werden. Hinsichtlich der einzelnen Bildungsprogramme und -veranstaltungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner noch durch den Inhalt der jeweiligen Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen des GSO-MI näher bestimmt.

2. Anmeldung und Zulassung

2.1 Die Aus- und Weiterbildungsprogramme des GSO-MI sind freibleibend und unverbindlich; sie sind nur Aufforderungen an den Vertragspartner zur Abgabe eines Vertragsangebots auf Teilnahme an einem oder mehreren Aus- und Weiterbildungsprogrammen des GSO-MI. Der Vertrag kommt zustande, wenn das GSO-MI das vollständige Angebot des Vertragspartners (Anmeldung) innerhalb 2 Wochen ab Zugang des Angebots diesem gegenüber durch  Erklärung (Teilnahmebestätigung) annimmt. Zusätzlich wird eine Rechnung per Post zugesendet.

2.2 Aus- und Weiterbildungsprogramme weisen in aller Regel eine begrenzte Zahl von Studienplätzen auf. Nur vollständige Anmeldungen werden entsprechend der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen, werden Bewerbungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Das GSO-MI behält sich jedoch vor, unter dem Gesichtspunkt einer didaktisch zweckmäßigen Ausgewogenheit der zukünftigen Teilnehmer/Studierenden, eine vom Eintreffen unabhängige Reihung vorzunehmen bzw. Bewerber/Bewerberinnen abzulehnen.

2.3 Der Teilnehmer erkennt mit der Übersendung der Anmeldung diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen beiden Parteien festgelegt worden sind. Einseitige Vorbehalte oder Bedingungen im Zusammenhang mit der Anmeldung werden nicht Vertragsgegenstand.

3. Widerrufsbelehrung

3.1 Widerrufsrecht
Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung (seine Anmeldung)  innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn dem Teilnehmer aufgrund seiner Vertragserklärung Seminar- und Unterrichtsmaterialien vor Fristablauf überlassen werden - durch Rücksendung dieser Seminar- und Unterrichtsmaterialien widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses (Zugang der GSO-MI-Teilnahmebestätigung), und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c) Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV durch das GSO-MI. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Seminar- und Unterrichtsmaterialien. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Der Widerruf ist zu richten an:
Georg-Simon-Ohm Management-Institut
Kressengartenstraße 2
90402 Nürnberg

E-Mail: infospam_protectspam_protectgso-mispam_protectspam_protectde
Fax:
+49 911 5880-6800

3.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer dem GSO-MI die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Teilnehmer dem GSO-MI insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Teilnehmer grundsätzlich keinen Wertersatz leisten, es sei denn, es ist eine über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Wertminderung entstanden und/oder die Benutzung erfolgte in einer mit den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbaren Art und Weise.

Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des GSO-MI zurückzusenden. Die Rücksendung ist für den Teilnehmer kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Seminar- und Unterrichtsmaterialien, für das GSO-MI mit deren Empfang.

4. Leistungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen im Rahmen der einzelnen Aus- und Weiterbildungsprogramme ergibt sich aus den jeweiligen Informationsunterlagen zu den Veranstaltungen sowie den weiteren in den Anmeldeformularen festgelegten Einzelheiten.

4.2 Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Zulassung der Ort und die Zeit für die einzelnen Veranstaltungen noch nicht in den Informationsunterlagen bzw. Antragsformularen festgelegt, wird das GSO-MI diese Daten rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bekannt geben.

4.3 Die Leistungen umfassen im Rahmen der Aus- oder Weiterbildungsprogramme neben den Unterrichtseinheiten die Bereitstellung von Unterlagen und geeigneten Unterrichtsräumen sowie, soweit angekündigt, die Verpflegung am Unterrichtsort. Die Kosten für Unterbringung und Anreise sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

5. Leistungsänderungen

5.1 Das Leistungsprogramm des GSO-MI wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich das GSO-MI eine Weiterentwicklung des Leistungs- und Studienangebots und Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptionen berechtigen, ebenso wie ggf. erforderliche kurzfristige Änderungen, zu keinerlei Schadenersatzansprüchen. Über die jeweiligen Änderungen wird das GSO-MI die Teilnehmer unverzüglich informieren.

5.2 Die Abhaltung der einzelnen Aus- oder Weiterbildungsveranstaltungen ist von einer Mindestanzahl an Teilnehmern abhängig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das GSO-MI den Termin verschieben oder absagen. Das GSO-MI wird die Teilnehmer unverzüglich über die Nichtabhaltung der Veranstaltung informieren und den Ersatztermin mitteilen oder bereits gezahlte Gebühren erstatten.

5.3 Das GSO-MI ist befugt, den Veranstaltungsort zu ändern, was den Teilnehmern unverzüglich, mindestens jedoch acht Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen ist.

5.4 Können einzelne Unterrichtseinheiten (d.h. einzelne Stunden) nicht abgehalten werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Erstattung von Teilnahmegebühren. Kann eine Veranstaltung (d.h. bei einer mindestens zweitägigen Veranstaltung ein ganzer Tag oder ein komplettes Seminar) nicht abgehalten werden, weil der Referent verhindert ist, wird das GSO-MI versuchen, einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten. Ist der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Ersatztermins verhindert, kann er die Erstattung der anteiligen Teilnahmegebühr verlangen.

5.5 Teilnehmer/Studierende erklären sich bereit, während der Dauer der Aus- oder Weiterbildungsveranstaltungen für die Zusendung von Informationen, Unterlagen u.a. einen E-Mail-Account zu führen und/oder diese Informationen von einer durch das GSO-MI bekannt gegebenen Internet-Adresse abzurufen. Sofern die jeweilige Programminformation nichts anderes enthält, ist Erfüllungsort der Leistungen Nürnberg.

6. Gebühren und Zahlungsbedingungen

6.1 Die im Anmeldeformular angegebene Teilnahmegebühr versteht sich ohne Mehrwertsteuer. Die Aus- und Weiterbildungsprogramme des GSO-MI sich umsatzsteuerbefreit. Die in Ziffer 3.3 aufgeführten Leistungen sind im Preis enthalten.

6.2 Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung des GSO-MI wird eine Anmeldegebühr - üblicherweise in Höhe von 300,-- € - fällig. Die Anmeldegebühr wird auf die Teilnahmegebühr angerechnet. GSO-MI steht es frei, Näheres in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung zu regeln.

6.3 Die Teilnahmegebühr wird bei Aus- bzw. Weiterbildungsprogrammen mit Zugang der schriftlichen Teilnahmebestätigung und Rechnung fällig und ist jeweils spätestens bis zum angegebenen Zeitpunkt zu begleichen. Bei Weiterbildungsstudiengängen über mehrere Semester ist die Zahlung von Teilbeträgen jeweils vor Semesterbeginn möglich. GSO-MI steht es frei, Näheres in den Teilnahmebedingungen bzw. in den Gebühren- und Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge zu regeln.

6.4 Bei wiederholter Teilnahme an einer schriftlichen Prüfung bzw. Teilnahme an Wiederholungsterminen ist das GSO-MI berechtigt, eine Prüfungsgebühr - üblicherweise in Höhe von 150,-- € - zu erheben. GSO-MI steht es frei, Näheres in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Studiengänge zu regeln.

6.5 Voraussetzung für die Teilnahme an den Aus- und Weiterbildungsprogrammen ist die vorherige vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr. Ist die Teilnahmegebühr zu Beginn des Aus- oder Weiterbildungsprogramms nicht gezahlt, kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden und ist zur Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe der Anmeldegebühr verpflichtet. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6.6 Für jedes von einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers begonnene Studiensemester, das die Regelstudienzeit übersteigt, und für Urlaubssemester wird eine zusätzliche Gebühr von € 300,-- berechnet. Diese Gebühr wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist spätestens bis zum in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu begleichen.

7. Rücktritt und Nichtteilnahme

7.1 Unbeschadet der Bestimmungen der Ziffer 3. kann der Teilnehmer seine Anmeldung zu einem Aus- bzw. Weiterbildungsprogramm bis zum Eingang seiner Teilnahmebestätigung durch das GSO-MI schriftlich zurücknehmen, ohne dass hierfür Kosten entstehen.

7.2 Wenn und soweit der Teilnehmer ein ihm nach Ziffer 3. zustehendes Widerrufsrecht nicht oder nicht fristgemäß ausübt, ist das GSO-MI berechtigt, bei einer Stornierung der Teilnahme an einem Aus- bzw. Weiterbildungsprogramm bis spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn dem Teilnehmer eine Aufwandsent-schädigung in Höhe der Anmeldegebühr in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist spätestens bis zum in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu begleichen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

7.3 Wenn und soweit der Teilnehmer ein ihm nach Ziffer 3. zustehendes Widerrufsrecht nicht oder nicht fristgemäß ausübt, ist das GSO-MI berechtigt, bei einer Stornierung innerhalb 4 Wochen vor dem Seminarbeginn bzw. Nichtteilnahme dem Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist spätestens bis zum in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu begleichen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

7.4 Die Stornierung nach den vorstehend benannten Vorschriften hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder Email zu erfolgen. Der Teilnehmer kann jedoch eine Ersatzperson benennen. Die Benennung einer Ersatzperson ist nur mit Zustimmung des GSO-MI möglich. Das GSO-MI kann der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, insbesondere wenn die Ersatzperson die besonderen Anforderungen für die Teilnahme an dem Aus- oder Weiterbildungsprogramm nicht erfüllt. Nimmt eine Ersatzperson teil, haftet sie gemeinsam mit dem Teilnehmer für die Erstattung der Teilnahmegebühr.

8. Haftung

8.1 Das GSO-MI haftet nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Ansprüche erlöschen, wenn diese von dem Teilnehmer nicht innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von dem Schadensfall dem GSO-MI schriftlich angezeigt werden.

8.2 Das GSO-MI übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die bei der An- und Rückreise zu sowie am Veranstaltungsort entstehen. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu Veranstaltungen des GSO-MI mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt das GSO-MI keine Haftung.

9. Datenschutz

9.1 Das GSO-MI weist darauf hin, dass Anmelder Ihre korrekten Adressdaten angeben müssen. Das GSO-MI behält sich im Falle der Missachtung vor, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. 

9.2 Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten vom GSO-MI in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, insbesondere zum Zwecke der Anmeldungsverarbeitung und Organisation der Aus- und Weiterbildungsprogramme, ausgewertet und verarbeitet werden. Soweit zum Zwecke der Vertragsvollziehung zwingend erforderlich, werden diese Daten in dem hierfür erforderlichen Umfang an Dritte weitergegeben. Das GSO-MI gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten entsprechend den vorstehenden Bestimmungen. Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung und Verwendung seiner Daten entsprechend den vorstehenden Bestimmungen einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern bzw. löschen zu lassen, soweit diese nicht zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.

9.3 Ferner möchten das GSO-MI den Teilnehmer gerne auch künftig über weitere  Veranstaltungen informieren und dem Teilnehmer entsprechendes Informationsmaterial zusenden. Dem Teilnehmer steht es frei, in seiner Anmeldung hierzu und zu einer diesen Zwecken dienenden Weitergabe seiner hierfür erforderlichen Daten seine Zustimmung zu erklären. Eine erteilte Zustimmung kann der Teilnehmer jederzeit durch schriftliche Erklärung widerrufen.

10. Unterrichtsmaterialien und Urheberrechte

10.1 Die überlassenen Seminarunterlagen und sonstigen Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt.

10.2 Der Teilnehmer erhält die Seminar- und sonstigen Unterrichtsmaterialen nach Ziffer 9.1 ausschließlich für seine persönliche und den Vertragszwecken entsprechende Nutzung. Jede unbefugte Weitergabe der Seminar- und sonstigen Unterrichtsmaterialien, auch in Teilen oder Auszügen, durch den Teilnehmer ist untersagt. Insbesondere eine Weitergabe an Dritte, jegliche Art der Vervielfältigung und Verbreitung, oder sonstiges Zugänglichmachen an Dritte ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, das GSO-MI hat zuvor seine schriftliche Zustimmung erteilt. Das GSO-MI behält sich bei Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen weitergehende Schadenersatzansprüche vor. Ein Zurückbehaltungsrecht an Seminar- uns sonstigen Unterrichtsmaterialien des GSO-MI hat der Teilnehmer in keinem Fall.

10.3 Weitere als die in Ziffer 9.1 benannten Seminar- und sonstigen Unterrichtsmaterialien, insbesondere Lehrbücher, stellt das GSO-MI nicht zur Verfügung. Solche weiteren Unterrichtsmaterialien müssen vom Teilnehmer auf dessen Kosten selbst angeschafft werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Im Falle höherer Gewalt ist das GSO-MI für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Höherer Gewalt stehen Feuer, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die das GSO-MI nicht zu vertreten hat, die aber die Leistungen des GSO-MI wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Sollte in diesen Bedingungen eine Lücke auftreten, so werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offen gebliebenen Punkt bedacht hätten.

11.3 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Nürnberg.

Stand: 03.07.2010